Teilnahme und Auszahlungsbedingungen Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme sind alle externen Mitarbeiter der Personalhansa GmbH sowie alle Personen, die nicht bei der Personalhansa GmbH beschäftigt sind, berechtigt. Ein empfohlener Kandidat ist eine Person, die in den letzten zwölf Monaten in keinem Anstellungsverhältnis mit der Personalhansa GmbH gestanden hat und in diesem Zeitraum auch keine Bewerbung an die Personalhansa GmbH gesendet hat bzw. durch die Personalhansa GmbH angesprochen worden ist. Die Empfehlung, also Namen des Empfehlenden sowie des empfohlenen Kandidaten, muss vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem empfohlenen Kandidaten und der Personalhansa GmbH eingegangen sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auszahlungsbedingungen für Ihre Prämie

Für jede Empfehlung erhalten Sie eine Prämie sich auf zwei Auszahlungen verteilt wird: Die erste Auszahlung erhalten Sie, wenn das Beschäftigungsverhältnis mit dem von Ihnen empfohlenen Kandidaten mindestens acht Wochen ungekündigt besteht. Die zweite Auszahlung mit dem Restbetrag erhalten Sie, wenn der empfohlene Kandidat die Probezeit erfolgreich bestanden hat.

Dafür gelten folgende Bedingungen:

Bei Mehrfachnennungen eines empfohlenen Kandidaten erfolgt die Auszahlung an den Empfehlenden, der diesen Kandidaten der Personalhansa GmbH zuerst benannt hat. Ausschlaggebend hierfür ist der Zeitpunkt des Eingangs der Empfehlung bei der Personalhansa GmbH. Als (interner/externer) Mitarbeiter der Personalhansa GmbH erfolgt die Auszahlung und Versteuerung der Empfehlungsprämie als Sonderprämie mit der Lohnabrechnung. Personen, die nicht bei der Personalhansa GmbH beschäftigt sind, erhalten den Bruttobetrag der Prämie per Überweisung. Die Prämie stellt bei diesen Personen steuerpflichtiges Einkommen dar und muss daher von dieser in der Steuererklärung angegeben werden (§ 22 Nr. 3 EStG). Der Prämienanspruch besteht maximal 12 Monate nach Vertragsbeginn des empfohlenen Kandidaten.

Zustimmung des empfohlenen Kandidaten

Sollten Sie uns Namen und Kontaktdaten eines Kandidaten zusenden, holen Sie sich bitte vor Absenden der Empfehlung das Einverständnis des zu empfehlenden Kandidaten ein.

Ausschluss von der Mitarbeiterempfehlung

Die Personalhansa GmbH weist darauf hin, dass die Empfehlung eines Kandidaten in den nachfolgenden Fällen unlauter und damit gesetzlich unzulässig ist. Unzumutbare Belästigung, d. h. unter anderem Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung des empfohlenen Kandidaten sowie Druckausübung:

Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken Irreführung, d.h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei der Empfehlung Verdeckte Freundschaftswerbung, d. h. unter anderem, wenn der Empfehlende Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis oder fehlendem Nachweis der Einverständniserklärung an die Personalhansa GmbH weitergibt. Die Personalhansa GmbH behält sich für den Fall eines Zuwiderhandelns gegen vorstehende Bedingungen das Recht vor, den Empfehlenden von der Empfehlungsaktion auszuschließen mit der Folge, dass kein Anspruch auf Auszahlung einer Prämie entsteht.